Hausaufgaben

Sie haben eine Frage, wie wir mit Hausaufgaben in der Ganztagsschule umgehen? Lesen Sie bitte auf unserer Seite zur Ganztagsschule nach.

In der Grundschulordnung für das Land Rheinland-Pfalz existiert für Hausaufgaben ein eigener Paragraph. Für Lehrerinnen und Lehrer ist er bindend und steckt den organisatorischen Rahmen ab. So heißt es darin:

Grundschulordnung § 37: (1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen und können deshalb nach Art und Umfang unterschiedlich sein. In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der Hausaufgaben insgesamt nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden. Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die tägliche zeitliche Bindung der Kinder durch ergänzende schulische Angebote angemessen zu berücksichtigen. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer achtet auf die Einhaltung dieser Regelung. (2) Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft. (3) Ferien, gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage sind von Hausaufgaben freizuhalten.

Im Interesse der Kinder empfehlen wir, dass Sie sich auch zu Hause bei allem gut gemeinten häuslichen Ehrgeiz und Förderung an die Übungszeiten aus der Grundschulordnung halten. Ein altes afrikanisches Sprichwort besagt:

“Gras wächst nicht schneller, wenn man ständig daran zieht.”

Bedenken Sie: Ihre Kinder brauchen für eine ausgewogene körperliche und geistige Entwicklung täglich viel Bewegung an der frischen Luft und soziale Kontakte zu Freundinnen und Freunden.

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